Allgemeine Geschäftsbedingungen Lunamare GmbH
Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung/Buchung zu einem Törn kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Lunamare GmbH zustande. Mit der Anmeldung/Buchung bestätigen Sie, dass sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen haben und als festen Bestandteil des Vertrages anerkennen.
Vertragsinhalt
Das gebuchte Reisedatum, Revier und die Reisedauer sind Vertragsinhalt. Damit ist in erster Linie die Unterkunft auf einer Yacht garantiert. Die Beförderung kann insbesondere wegen gefährlichen Wind- und Wetterverhältnissen oder plötzlichen technischen Problemen eingestellt werden. Sofern die Yacht weiterhin als Unterkunft genutzt werden kann, sind Ersatzansprüche wegen Nicht-Beförderung ausgeschlossen. Nicht Vertragsinhalt sind das eventuell genannte Schiff, der namentlich erwähnte Skipper, sowie die Reiseroute oder darin genannte Ziele.
Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren, bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern o.ä. kann Lunamare GmbH die Preise anpassen und an den Kunden übertragen. Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten. Es gelten die Bedingungen bei Vertragsabschluss.
Zahlung
Wenn nicht anders vermerkt oder vereinbart ist der ganze Betrag ab dem Zeitpunkt der Buchung geschuldet.
Annullation / Umbuchungen / Versicherungen
Bei Umbuchungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.– pro Person, maximal jedoch 300.– pro Auftrag. Bei Leistungen, welche durch uns vermittelt werden, gelten die Annullations- und Umbuchungsbedingungen der entsprechenden Leistungsträger (wie z.B. Vercharterer, Schiffseigner, Transportgesellschaften)
Die Annullierungsgebühren bei Rücktritt betragen:
Bis 90 Tage vor Törnbeginn 50% des Törnpreises
89 bis 46 Tage vor Törnbeginn 75% des Törnpreises
0 bis 45 Tage vor Törnbeginn 100% des Törnpreises
Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Falle verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt. Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung geltend gemacht werden. Wir empfehlen in jedem Fall den Abschluss einer Annullationskostenversicherung.
Eine Annullation durch Lunamare GmbH hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Der Törnpreis kann in diesem Fall teilweise zurückerstattet werden. Bei Abbruch der Reise werden Ihnen die ersparten Aufwendungen vergütet. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (no-Show), kann keine Rückerstattung des Preises gewährt werden.
Beanstandungen
Beanstandungen müssen bereits während der Reise schriftlich festgehalten und vom Skipper bestätigt werden. Ohne dies kann nicht auf Ihre Beanstandung eingegangen werden. Beanstandungen müssen bis spätestens 8 Tage ab dem letzten Törntag schriftlich bei Lunamare GmbH eingegangen sein.
Haftung
Die Lunamare GmbH verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung und unsere Skipper haben eine Skipper-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, welche das Risiko bei grobfahrlässigen Handlungen decken. Auf allen Charteryachten besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. In einem Schadenfall wird jegliche Haftung durch die Lunamare GmbH abgewiesen.
Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen, wenn diese auf ein Versäumnis seitens Teilnehmer, Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Es besteht kein Schadenersatzanspruch, wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch Lunamare GmbH oder den Leistungsträger unvorhergesehen eintritt oder nicht abgewendet werden konnte. Die Teilnehmer sind verpflichtet Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand zu machen und bei Zweifel der Seetauglichkeit, diese von einem Arzt bestätigen zu lassen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, die Haftung von Lunamare GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Schätzt der Skipper das Risiko eines einzelnen Teilnehmers aus medizinischen Gründen für den einzelnen Teilnehmer oder für die restliche Crew zu hoch ein, kann jeder Teilnehmer jederzeit von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden. Für daraus resultierende Kosten kann Lunamare GmbH nicht haftbar gemacht werden.
Reisedokumente
Jeder Teilnehmer ist selber für die Besorgung der notwendigen Reisepapiere zuständig (gültiger Pass, Visa, Impfungen). Notwendige Informationen sind auf der Homepage des EDA (eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) zu finden. Bitte überprüfen Sie gleich nach Buchung Ihre Reisepapiere auf Ihre Gültigkeit und Vollständigkeit. Desgleichen gilt auch für sämtliche erforderlichen Schutzimpfungen.
Reisegepäck
Wasserabstossende Kleidung und Bootschuhe mit heller Sohle sind auf jedem Törn notwendig. Das Gepäckstück sollte aus einer weichen Reisetasche bestehen, die zum Verstauen gut faltbar ist. Koffer und sperrige Reisetaschen sind nicht geeignet.
Schiffsordnung
Eine gute gesundheitliche Verfassung ist für jeden Törn Voraussetzung. Jeder einzelne Teilnehmer ist verpflichtet uns über allfällige gesundheitliche Probleme zu informieren. Der Skipper hat an Bord Befehlsgewalt und trägt die Verantwortung für das Wohlbefinden sämtlicher Teilnehmer. Bei irgendwelchen Problemen ist der Skipper die erste Ansprechperson an Bord. Er ist verantwortlich für die Sicherheit an Bord, das Schiff, dessen Zustand und Seetauglichkeit. Der Skipper wird an Bord vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt. Der Skipper ist bemächtigt Passagiere bei wichtigen Gründen von der Beförderung an Bord auszuschliessen. Wird einzelnen Passagieren vor Ort die Seefahrt von lokalen Organen untersagt, entsteht kein Ersatzanspruch.
Meilenbestätigung
Auf unseren Törns kann bei aktiver Teilnahme an Manövern und Navigation ein Praxisnachweis für den schweizerischen Hochseeausweis am Ende des Törns ausgestellt und die Meilenbestätigung vom Skipper unterschrieben werden. Nachträgliche Meilenbestätigungen werden mit CHF 100.– verrechnet.
Fotos/Videos
Die Teilnehmer eines Törns erklären sich mit Bezahlung der Rechnung damit einverstanden, dass Fotos und Videoaufnahmen welche während des Törns sowohl auf als auch neben dem Schiff gemacht werden ohne weitere Rücksprache durch die Lunamare GmbH zu Marketingzwecken auf der Homepage von www.lunamare.ch und www.hochsee-skipper-ausbildung.ch, in Newslettern, Broschüren sowie in sozialen Medien verwendet werden dürfen.
Programmänderungen
Aus nicht vorhersehbaren Umständen kann es zu Änderungen im Reiseprogramm kommen (Bsp. Routenwahl). Wir verpflichten uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen in keinem Fall zu Schadenersatzforderungen (auch nicht bei Folgeschäden Bsp. Lohnausfall).
Gerichtsstand Rüschlikon, im Dezember 2021
Zusatz 1: Ergänzende Regelung in Bezug auf COVID-19
Wird der Törn durchgeführt?
Die Entwicklung der allgemeinen Lage aufgrund von COVID-19 ist derzeit kaum abschätzbar. Ob und in welcher Form ein Törn durchgeführt werden kann lässt sich in dieser Situation erst kurzfristig mit Sicherheit sagen. Wir bemühen uns, die Situation nach bestem Wissen und Gewissen zu meistern. Wenn immer möglich wollen wir den Törn durchführen, aber die Gesundheit und Unversehrtheit unsere Gäste hat stets oberste Priorität.
Wir beobachten die Entwicklung der Lage dauernd und überprüfen fortlaufend nachstehende Punkte. Sollten sich daraus Konsequenzen für einen geplanten Törn ableiten werden wir die Teilnehmer umgehend informieren.
- Ausreise und Wiedereinreise in die Schweiz
- Situation an der Zieldestination
- Crew (Zusammensetzung und Risikogruppen)
- Allgemeine Risikobeurteilung und Vertretbarkeit der Durchführung
Was, wenn der Törn aufgrund COVID-19 nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann?
Fall 1) Teilnehmer kann aufgrund seiner persönlichen Situation die Reise nicht antreten:
Die Versicherung obliegt in der Verantwortung des Teilnehmers. Gegenüber Lunamare GmbH kann kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückvergütung geltend gemacht werden. Wir empfehlen daher jedem Teilnehmer eine Reiseschutzversicherung mit Corona-Zusatz.
Fall 2) Der für den Törn vorgesehene Skipper fällt aus:
Lunamare GmbH stellt, wenn möglich einen Ersatzskipper. Ist dies nicht möglich und der Törn muss seitens Lunamare GmbH abgesagt werden, dann wird dem Teilnehmer der an Lunamare GmbH einbezahlte Geldbetrag vollumfänglich rückvergütet. Darüber hinaus gehende Ansprüche oder Entschädigungen sind ausgeschlossen.
Fall 3) Ausfalls des Törns infolge COVID-19:
Kann der Törn aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen im Abreiseland und/oder an der Zieldestination oder aus anderen Gründen, welche nicht im Einflussbereich von Lunamare GmbH liegen nicht durchgeführt werden, dann erhält der Teilnehmer einen Gutschein in der Höhe des an die Lunamare GmbH getätigten Betrages, anrechenbar an zukünftige Törns oder Kurse von Lunamare GmbH. Darüber hinaus gehende Ansprüche oder Entschädigungen sind ausgeschlossen.
Rüschlikon, im Januar 2022